Waskey News   •   August, 2022

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BVFR- Verbandsempfehlung „SAB-Naht“

Fakt:
Bezüge die fachgerecht und nach BVFR- Verbandsempfehlung „SAB-Naht“ angefertigt wurden geben keinen Anlass zur Stilllegung eines Fahrzeuges.

Begründung:
Für Sitzbezüge mit “Airbagnaht“ gibt es keine gültige Norm. Sie werden bei der Typgenehmigung des Fahrzeuges – im Zusammenhang mit den Rückhaltesystemen – beim Crashversuch überprüft und freigegeben.

In der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) fehlen ausdrückliche gesetzliche Regelungen. Für Airbagsysteme ist z.B. keine Bauartgenehmigung vorgeschrieben. Eine zulassungsrechtliche Regelung in der Gesetzgebung, betreffend „Airbagsysteme“, existiert nicht.

Den zuständigen Behörden ist die benannte Problematik mit Sitzbezügen bei Airbag-Fahrzeugen bekannt. So hat sich schon vor Jahren der beim Bundesverkehrsministerium angesiedelte „FKT Sonderausschuss für passive Sicherheit“ mit dem Thema befasst, ohne dass die dortigen Entwürfe später Gesetzeskraft erlangt haben. Dieser Sonderausschuss hat seinerzeit empfohlen die StVZO zu ergänzen, was aber nicht geschehen ist. Trotzdem hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) in einer Mitteilung vom 8.10.2007 auf diesen Entwurf des FKT-Sonderausschusses hingewiesen und zum Ausdruck gebracht, dass Sitzschonbezüge und Austauschsitzbezüge für Fahrzeuge mit Seitenairbag den Anforderungen des (nicht zum Gesetz gewordenen) Entwurfs entsprechen müssen.

Eine „Gefährdung“ oder gar „Schädigung“ von Insassen im Sinne der StVZO ist nicht gegeben oder zu erwarten, soweit die Bezüge wie oben benannt gefertigt und montiert werden, so dass sich die Frage nach einem Erlöschen der Betriebserlaubnis überhaupt nicht stellt.

Ein elementares Produktionsdetail bei der Fertigung von Bezügen mit Sollreißnaht ist die Dokumentation rund um die Erstellung des Bezuges. Eine verbindliche Regelung über Art und Außmaß der Dokumentation existiert ebenso wenig wie die bereits benannten Regelungen bezüglich StVZO.
Die Erstellung einer SAB-Naht nach der BVFR-Nahtempfehlung unterliegt einer permanenten Dokumentation von der Demontage des Altbezuges über den Zuschnitt, der eigentlichen Naht, der Montage des Bezuges und ggf. dem Einbau ins Fahrzeug. Ein besonderes Augenmerk liegt hier natürlich auf der Nahtproduktion in der unter anderem auch die Fadenspannung, die Stichgröße und alle anderen relevanten Faktoren, Materialien oder Zuschnittgrößen überwacht und dokumentiert werden.
Das Nahtverfahren welches der BVFR in seiner Verbandsempfehlung darlegt wurde in langjähriger Entwicklungsarbeit erstellt und vom TÜV-Rheinland (Prüflaboratorium Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile im Technologiezentrum Verkehrssicherheit der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH – Köln) in mehrtägigen Testreihen geprüft. Dieses Prüflabor, welches auch für die Fahrzeugindustrie prüft, hat unsere Testsitze nach dem benannten Prüfverfahren (Entwurf des FKT) geprüft und die Ergebnisse in einem technischen Bericht dargelegt, dass alle Anforderungen dieser Prüfgrundlage erfüllt und keine Unterschiede zur Funktion der Seriensitzbezüge festgestellt wurden.
Sitzbezüge mit “Airbagnaht“, die entsprechend der BVFR-Verbandsempfehlung von geschulten und qualifizierten Mitgliedsbetrieben gefertigt wurden, sind nach den Vorgaben des KBA hergestellt.

Sämtliche Nähte sind durch ein eingenähtes Etikett gekennzeichnet. So kann jede Naht dem ausführenden Betrieb samt Produktionsdatum zugeordnet werden.
Ein weiteres Detail zur Dokumentation ist die regelmäßige Überwachung der erstellten Bezugsnähte. Diese Konformitätsprüfungen werden von den ausführenden Sattlereibetrieben sichergestellt, indem Prüfmuster zu allen Nähten erstellt werden, die von akkreditierten Prüflaboren auf ihre Funktion bzw. die Einhaltung der definierten Werte getestet werden.

Wer oder was ist der BVFR?
Der BVFR (BVFR = Bundesverband Fahrzeugausstattung und Reitsportausrüstung e.V.) ist der Dachverband des deutschen Sattlerhandwerks. Ihm unterliegen, unter anderem, auch Arbeitskreise und Fachgruppen die sich mit verschiedenen Themenschwerpunkten beschäftigen. Hier maßgebend ist der Arbeitskreis SAB-Naht, bestehend aus vier selbstständigen Sattlermeistern einem ö.b.v. Sachverständigen und einem QM-Ingenieur (Schwerpunkt Automotive).

Fazit:
Aussagen (von wem auch immer), dass ein Fahrzeug stillgelegt werden muss, wenn nach der BVFR-Verbandsempfehlung für SAB-Nähte gearbeitet wurde, sind falsch.
Bezüge die fachgerecht und nach BVFR- Verbandsempfehlung „SAB-Naht“ angefertigt wurden, entsprechen dem Stand der Technik.