Name und Anschrift

Waskey GmbH
Telefon: 06221 – 25727
Fax: 06221 – 20078
E-Mail: info@waskey.de

Sitz der Gesellschaft

69115 Heidelberg, Handelsregister HRB 722988 Amtsgericht Mannheim

Geschäftsführer

Ralph Waskey , Denis Waskey

Registernummer:

Steuer – Nr. 113245935095

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

DE 302005946

Inhaltlich verantwortlich:

Denis Waskey

Allgemeine Geschäfts- Liefer- und Zahlungsbedingungen der Waskey GmbH

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen finden Anwendung auf sämtliche Angebote und Verträge des Auftragnehmers. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
  2. Angebote sind bis zur Unterschrift ,schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich und freibleibend. Sie erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, wobei der Auftragnehmer für die sorgfältige Auswahl seiner Lieferanten einsteht. Die dem Angebot beigefügten Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichte sind nur ungefähre Angaben.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die technische Sicherheit der zu bearbeitenden Fahrzeuge (Kfz, Boote, Kutschen usw.) zu sorgen, insbesondere wenn das Fahrzeug in die Werkstatt des Auftragnehmers eingestellt wird. Schäden, die aufgrund von technischen Mängeln außerhalb der geschuldeten Bearbeitung entstehen, sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
  4. Der Auftragnehmer haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und diesen Bedingungen für Schäden, die leicht fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung beschränkt sich auf die Verletzung vertragsrechtlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Die Haftung besteht nur bei arglistigem Verschweigen, Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
  5. Höhere Gewalt und unvorhersehbare, schwerwiegende Betriebsstörungen verlängern die Lieferfrist. Der Auftraggeber wird über solche Verzögerungen umgehend informiert. Bei unangemessen langer Verzögerung kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung zurücktreten. Bei Lieferverzug aus anderen Gründen muss der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich in Verzug setzen und eine angemessene Nachfrist gewähren. Schadenersatz wegen Verzugs ist nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen möglich.
  6. Wenn die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen kann, geht die Gefahr mit der Anzeige der Lieferbereitschaft auf den Auftraggeber über. Lagerkosten trägt der Auftraggeber.
  7. Die Abnahme der Lieferungen oder Leistungen muss unverzüglich nach Fertigstellung erfolgen, auch bei Teillieferungen.
  8. Bei Mängelrügen muss dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Prüfung vor Ort gegeben werden. Kostenlose Nacherfüllung erfolgt bei berechtigten Mängelrügen innerhalb angemessener Frist. Bei erfolgloser Nacherfüllung kann Herabsetzung der Vergütung verlangt werden.
  9. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 2 Jahre, bei Verträgen mit Nicht-Verbrauchern 1 Jahr. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sind stets haftbar. Mängelrügen sind unverzüglich mitzuteilen. Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
  10. Bei Anlieferung wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug direkt auf dem Kundengelände entladen kann. Mehrkosten durch weitere Transportwege oder erschwerte Anfuhr werden gesondert berechnet. Behindert der Auftraggeber die Arbeiten, werden entsprechende Kosten in Rechnung gestellt.
  11. Eigentums- und Urheberrechte an erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und Berechnungen bleiben vorbehalten. Ohne Zustimmung des Auftragnehmers dürfen diese Unterlagen nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
  12. Die Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Endbeträge im Angebot sind ungefähre Werte und gelten nur bei ungeteilter Bestellung und ununterbrochener Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers. Bei Leistungen außerhalb üblicher Arbeitszeit fallen zusätzliche Lohnzuschläge an.
  13. Leistungen sind vor Abholung oder Anlieferung sofort nach Rechnungsstellung vorab auf das Geschäftskonto der Waskey GmbH zu überweisen. Bei Abholung ist die Leistung sofort bar, mit Sofortüberweisung mit Belegvorlage oder mit EC – Kartenzahlung zu bezahlen. Bei Anlieferung ist eine bar Zahlung ohne Abzug der Leistung zu zahlen. Kreditkartenzahlungen nur mit einem Aufschlag von 3 % des Rechnungsbetrags. Eine Anzahlung von 30 % des Auftragswerts ist bei Vertragsabschluss erforderlich. Verzugszinsen betragen bei Verbrauchern 5 % über dem Basiszinssatz und bei anderen Verträgen 8 % über dem Basiszinssatz.
  14. Bei Meinungsverschiedenheiten sind nur Sachverständige zugelassen, die von einer Handwerkskammer für das Sattler- und Feintäschner-Handwerk öffentlich bestimmt sind. Unberechtigte Beanstandungen verursachen Kosten für den Auftraggeber.
  15. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung vor. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur ausreichenden Versicherung der Gegenstände während des Eigentumsvorbehalts. Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Gegenstände ist untersagt.
  16. Bei Nichtabnahme der bestellten Ware oder Leistung binnen drei Monaten nach dem vereinbarten Termin kann der Auftragnehmer die Verwertung betreiben oder von seinem Unternehmerpfandrecht Gebrauch machen. Lagerkosten trägt der Auftraggeber.
  17. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftraggebers.

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